AGB

Wir verweisen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CKW


Beschluss des Vorstandes der Elektra Luthern vom 21.06.2022:
Der Vorstand hat beschlossen, dass Anhang 1 der Netzanschlussrichtlinien der CKW nicht gilt.

Begründung:
Bis heute wurden die Netzanschlussrichtlinien der CKW von unserer Genossenschaft analog angewendet. Damit bezüglich der Eigentumsverhältnisse am Leitungswerk keine Unsicherheiten auftreten, hat der Vorstand in Anwendung von Ziffer 23.1 der Netzanschlussrichtlinien beschlossen, dass Anhang 1 dieser Richtlinien für das Leitungsnetz der Elektra inkl. Anschlussleitungen und Anschlusskasten nicht zur Anwendung gelangt. In Anwendung von Art. 15a des Elektrizitätsgesetzes bleiben die Leitungen bis und mit Anschlusskasten im Eigentum der Elektra Luthern.

 
42###0#0